Welche Kosten kommen auf mich zu?

Gesetzliche Krankenversicherung

Bis zum 18ten Lebensjahr übernimmt die GKV alle Kosten.

Ab dem 18ten Lebensjahr übernimmt die GKV 90% der Kosten und eine Rezeptgebühr von zehn Euro fällt an. Bei chronischen Krankheiten gibt es die Möglichkeit der Befreiung. 

Heilmittelcheckliste für die zahnärztliche Heilmittelverordnung:

Private Krankenversicherung

Bei einer privaten Krankenversicherung wird der 1,6-fache Satz der gesetzlichen Krankenkassen in Rechnung gestellt.

Bitte informieren Sie sich vor der ersten Stunde, ob Ihre Krankenkasse die Therapiekosten erstattet.

Für eine reiblungslose Erstattung sollten folgende Punkte auf der Verordnung stehen:

  • Therapieart (Sprech-, Sprach-, Stimm- und/oder Schluckstörung)
  • Therapiedauer (30min/45min/60min)
  • Diagnostik erbeten (bei einer Erstverordnung oder einem Praxiswechsel)
  • Bericht erbeten
  • Anzahl der Therapieeinheiten

Die Rechnung erhalten Sie immer in der letzten Stunde zusammen mit dem Originalrezept.

Hinweis bezüglich der Preisliste:

Die Preise orientieren sich an dem 1,6-fachen Satz der Vergütungsvereinbarung, gültig ab dem 1.10.2023.

 

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass Ihre Krankenkassen, abhängig von Ihrem Vertrag, Ihnen möglicherweise nicht die volle in Rechnung gestellte Summe erstatten.

 

Beihilfe berechtigte Versicherte weise ich zudem ausdrücklich darauf hin, dass bereits 2004 durch das Bundesministerium des Inneren festgestellt wurde, dass die  seit 20 Jahren unveränderten beihilfefähigen Höchstbesträge für Heilmittel nicht kostendeckend  sind und daher eine  Eigenbeteiligung für den Versicherten/die Versicherte unumgänglich ist. 

 

 

Es ist dringend empfehlenswert, soweit nicht im Vorfeld geschehen, umgehend die Kostenerstattung durch die Krankenversicherung zu klären.

Leistung Preis in Euro
Stimm-, sprech und sprachtherapeutische Erstdiagnostik
177,84
Bedarfsdiagnostik
88,93
Einzeltherapie 30 Minuten (auch telemed.)
79,04
Einzeltherapie 45 Minuten (auch telemed.)
108,69
45 Minuten Therapiezeit mit zwei Teilnehmenden (auch telemed.)
je 97,81
45 Minuten Therapiezeit mit 3-5 Teilnehmenden (auch telemed.)
je 49,41
90 Minuten Therapiezeit mit zwei Teilnehmenden (auch telemed.)
je 177,84
90 Minuten Therapiezeit mit 3-5 Teilnehmenden (auch telemed.)
je 88,93
Bericht der Leistungserbringerin an die verordnende Ärztin oder den verordnenden Arzt
9,89
Bericht auf besondere Anforderung
177,84
Hausbesuchspauschale
21,21
Vergütung des elektronischen Therapieberichts
9,89
Gespräche, Telefonate mit anderen pro Min
1,50
Wegegeld je gefahrenen Kilometer
30ct/km
Mahngebühr bei Zahlungsverzug
5,00
Nichteinhaltung der Zahlungsfrist
BGB §284, Basiszins §2881

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